Electric Beats Connection

Gibt es Geräte die ich nicht prüfen lassen muss?

Gibt es Geräte die ich nicht prüfen lassen muss?

Ja, es gibt Geräte, die nicht unter die DGUV-Prüfungspflicht fallen, weil sie bestimmte Kriterien erfüllen. Hier eine Übersicht

  • 1. Geräte im Privatgebrauch

    • Geräte, die ausschließlich privat genutzt werden und nicht im gewerblichen Umfeld eingesetzt werden, müssen nicht geprüft werden.
    Beispiel: Ein Laptop oder eine Bohrmaschine, die nur zu Hause verwendet werden.

  • 2. Geräte ohne Verbindung zum Stromnetz

    • Nicht-elektrische Geräte oder Geräte, die keine elektrische Energie nutzen, fallen nicht unter die DGUV-Prüfung.
    Beispiel:
    • Mechanische Werkzeuge (z. B. Hammer, Schraubendreher)
    • Handhubwagen (ohne elektrische Komponenten)

  • 3. Neue Geräte

    • Neu angeschaffte Geräte gelten als geprüft und müssen erst vor dem ersten Einsatz nicht erneut geprüft werden, da sie bereits eine Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung) haben.
    Wichtig: Dennoch sind sie bei der nächsten planmäßigen Prüfung zu berücksichtigen.
    ABER!!!*

  • 4. Geräte mit geringem Gefährdungspotenzial

    • Geräte, die keine sicherheitsrelevanten elektrischen Teile enthalten, können von der Prüfung ausgenommen sein.
    Beispiel:
    • USB-Ladekabel ohne Netzteil
    • Niedervoltgeräte (unter 50 Volt Wechselspannung oder 120 Volt Gleichspannung), sofern sie nicht in besonderen Gefahrenbereichen genutzt werden.

  • 5. Persönliche elektronische Geräte von Mitarbeitern

    • Geräte, die Mitarbeiter privat mitbringen und nutzen, müssen nicht geprüft werden, es sei denn, sie werden regelmäßig im Betrieb eingesetzt.
    Beispiel:
    • Privates Smartphone-Ladekabel, das nur gelegentlich im Büro verwendet wird.

Wichtig:

Auch wenn Geräte von der DGUV-Prüfung ausgenommen sind, hat der Arbeitgeber die allgemeine Verantwortung für die Arbeitssicherheit. Wenn ein Gerät durch unsachgemäßen Gebrauch ein Risiko darstellt, sollte es trotzdem überprüft werden.

Fazit: Es gibt Ausnahmen, aber der Großteil der elektrischen Geräte im gewerblichen Einsatz fällt unter die Prüfpflicht.

*

Neue Geräte müssen unter Umständen vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden, obwohl sie bereits über eine CE-Kennzeichnung verfügen.

Hier die Details zur Klarstellung

Neue Geräte und die Prüfpflicht laut VDE


Nach der DIN VDE 0701-0702 und der DGUV Vorschrift 3 gilt:

  • Neue Geräte dürfen nur dann ohne zusätzliche Prüfung in Betrieb genommen werden, wenn sie vom Hersteller ordnungsgemäß geprüft wurden und die entsprechende Konformitätserklärung (CE Kennzeichnung) vorliegt.
  • Aber: Der Betreiber (also du als Gewerbetreibender) ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Gerät in der konkreten Arbeitsumgebung sicher betrieben werden kann.
  • Das heißt: Vor der ersten Inbetriebnahme kann eine Sichtprüfung und ggf. eine Messprüfung erforderlich sein, um
    zu bestätigen, dass das Gerät keine Schäden aufweist (z. B. durch Transport oder unsachgemäße Lagerung).
    Wichtige Punkte zur Erstprüfung neuer Geräte
  1. Prüfungspflicht vor Inbetriebnahme:
    Neue Geräte sind nicht automatisch von der Prüfpflicht
    ausgenommen, sondern müssen in die regulären Prüfroutinen
    aufgenommen werden. Eine Sichtprüfung sollte mindestens
    durchgeführt werden.
  2. Anwendungsfall entscheidet:
    Ein neuer Wasserkocher in einem Büro könnte z. B. ohne spezielle
    Erstprüfung verwendet werden. Ein neuer Winkelschleifer in einer
    Werkstatt muss hingegen vor der ersten Nutzung auf Sicherheit
    geprüft werden.
  3. Transport- oder Installationsschäden:
    Selbst neue Geräte können durch unsachgemäßen Transport oder
    falsche Installation defekt sein. Deshalb verlangt die VDE, dass der
    Betreiber sicherstellt, dass das Gerät sicher ist.

Fazit:

  • Neue Geräte sollten geprüft werden, insbesondere bei sicherheitskritischen Anwendungen oder bei Anlagen in industriellen Bereichen.
  • In der Praxis gilt: Die Verantwortung liegt beim Betreiber, und es ist ratsam, neue Geräte vor der Nutzung mindestens durch eine Sichtprüfung oder ggf. durch eine Messung zu überprüfen, auch wenn der Hersteller eine CE-Konformitätserklärung beilegt.
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